Dakons blog

Erstellt: 24. 8. 2007, 10:56
Geändert: 24. 8. 2007, 10:59

Gebührenmafia

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Nachdem sich die Fernsehgebührenmafia schon lächerlich gemacht hat kann die zweite große deutsche Drückerkolonne natürlich auch nicht untätig bleiben. Wenn Lieder öffentlich aufgeführt werden geht die Gema erst mal von einem Gebührenanspruch aus. Den Nachweis, dass kein Anspruch vorliegt, muss der Veranstalter führen. Diese seltsame Rechtsauffassung (Stichwort Beweislastumkehr) bekommt jetzt der Ortsbürgermeister meines Heimatwohnsitzes zu spüren.

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