Onlinedurchsuchungen vs. Recht
Der Hype auf weitere Erosion der Grundrechte ist ja insbesondere im schwarz-braunen Spektrum ungebrochen. Man sollte sich aber mal vor Augen führen was man da eigentlich vorhat. Insbesondere muss man einen Vergleich zu den forensischen Ansprüchen der bisherigen Untersuchungsverfahren ziehen.
Wenn z. B. bei einer Hausdurchsuchung eine Festplatte beschlagnahmt wird dann wird diese zunächst geklont und anschließend werden nur mit der Kopie gearbeitet. Manchmal wird auch dabei geschlampt und die zu findenden Daten kommen erst nach der Beschlagnahme auf die Platte (ich finde den Link zu dem Artikel gerade nicht mehr). Auf jeden Fall ist der Plan zumindest, das das Original unverändert bleibt und im Zweifelsfall alles von neutraler Seite nochmal nachgeprüft werden kann. Bei der Onlinedurchsuchung ist das ganze aus offensichtlichen Gründen nicht gegeben.
Die Argumentation für die Onlinedurchsuchung war ja ursprünglich auch das damit auf Daten zugegriffen werden kann die auf verschlüsselten Datenträgern liegen. Sollte dieses unsägliche Instrument des Überwachungsstaats tatsächlich Gesetzeskraft erlangen gibt es nur eine Möglichkeit damit umzugehen. Sämtliche Informationen, die während einer Onlinedurchsuchung gewonnen werden, sind grundsätzlich vor Gericht nicht zugelassen. Das führt dann dazu das die Informationen nur für zwei Dinge verwendet werden können: die Lokalisierung von "Webfestplatten" um dafür einen Durchsuchungsbefehl erhalten zu können oder die Gewinnung von Passwörtern mit denen verschlüsselte Datenträger, die im Rahmen "normaler" Durchsuchungen sichergestellt worden sind, nach den bekannten forensischen Methoden untersucht werden können.