Dakons blog

Erstellt: 22. 12. 2008, 20:13

Reihenfolge vertauscht

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Es ist immer wieder erschreckend was für Blindgänger doch in den Medien überhaupt noch Gehör finden. Aktuelles Beispiel ist der BDK-Vorsitzende Bernd Carstensen. Er erdreistet sich tatsächlich zu behaupten, dass der Richtervorbehalt im BKA-Gesetz bei Gefahr im Verzug eine Gefährdung der Sicherheit darstellt.

Hier noch mal in der Zusammenfassung, worum es geht: ein Terrorist ist unvermutet online, so dass sein System ausgespäht werden könnte. Jetzt brauchen die Ermittler schnell die Genehmigung gegen ihn mit dem sogenannten Bundestrojaner vorzugehen. Dazu müssen sie aber erst einen Richter auftreiben, der ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt. Bisher war vorgesehen das auch der BKA-Präsident im Eilfall so eine Genehmigung ausstellen dürfte. Warum ist das Blödsinn?

  1. Der BKA-Präsident ist im Zweifelsfall genauso schnell oder langsam ans Telefon zu bekommen und zu unterrichten wie ein beliebiger Richter, der für solche Fälle ausgeguckt wird. Die Zeit kann also keine Rolle spielen.
  2. Was kann dann bei einem Richter anders sein? Er könnte gegebenenfalls die Fakten tatsächlich prüfen und die Erlaubnis möglicherweise verweigern, was der BKA-Präsident tendenziell eher nicht tun wird. Sogar unser Bundesinnenminister hat ja schon öffentlich gesagt, dass der BKA-Präsident von der ganzen Materie gar keine Ahnung hat. Diese Klausel ist also nichts als ein Freibrief, bis zum Eingreifen eines Richters erst mal zu tun was immer man für richtig hält.
  3. Laut bisherigen Aussagen sind die Bundestrojaner Einzelanfertigungen, die genau auf das System und das jeweiligen Opfer zugeschnitten werden. Das dauert seine Zeit, bis dahin wäre der Terrorist sowieso nicht mehr im Netz.
  4. Ein Terrorist fällt nicht einfach so vom Himmel. Und das er online ist bemerkt man ja auch nicht weil er beim BKA anruft und es ihnen mitteilt, sondern weil man danach sucht ob er online ist. Was heißt das? Man kann ihn hinreichend genau identifizieren das man feststellen kann, das er online ist. Und man ist sich seiner Gefährlichkeit bewusst. Was macht man in solch einem Fall? Sobald man weiß, dass er gefährlich ist und gleichzeitig dumm genug sich online erwischen zu lassen und auf seinem System, mit dem er online geht, irgendwelche tatrelevanten Details speichert geht man zu einem Richter und lässt sich die entsprechende Erlaubnis erteilen. Wann immer der böse Bube jetzt online gesichtet wird hat man bereits sowohl die Verfügung als auch das Schadprogramm fertig und kann sofort losschlagen.
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