Geändert: 8. 8. 2007, 09:17
Eigentor
Auf einer meiner derzeit häufig befahrenen Strecken, konkret der A650 nahe des Autobahnendes Ludwigshafen, wird derzeit die Fahrbahn saniert. Dabei hat sich aber offenbar jemand die STVO nicht ausreichen zu Gemüte geführt. Die Beschilderung in Fahrtrichtung Bad Dürkheim ist wie folgt:
- Vz 274, Beschriftung "80" (Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h)
- Vz 330 (Autobahn)
- Vz 311 (Ende einer geschlossenen Ortschaft)
Das ganze im Abstand von wenigen Metern. Anschließend ist auf mehreren hundert Metern die Fahrbahn ohne Markierung, deshalb die Beschränkung auf 80 km/h. Die ansonsten auf dieser Strecke gültige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h ist mittels Durchkreuzen der Schilder aufgehobem.
Preisfrage: wie schnell darf man wo und warum fahren?
Der Gedanke hinter der Beschilderung ist ja einfach: bis kurz vor Oggersheim gilt 80 km/h Höchstgeschwindigkeit, ab da wie gewohnt 100 bzw. 130 km/h. Dem ist aber mitnichten so:
- Ab Vz 274 gilt bis zum Vz 330 die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (soweit klar)
- Ab dem Vz 330 gilt bis zur nächsten Streckenbegrenzung (in diesem Fall nach Ende der Baustelle!) keine Höchstgeschwindigkeit, da sich die Art der Straße an dieser Stelle ändert und damit ausschließlich die in Paragraph 18 STVO beschriebenen neuen Bestimmungen gelten. Und die interessante ist: auf Autobahnen herrscht, sofern nicht anders gekennzeichnet, Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
Klassisches Eigentor würde ich sagen.